Baukredit-Zinsen
Werden Liegenschaften gebaut, nutzen die meisten Bauherren einen Baukredit, der nach Abschluss der Bauarbeiten durch eine Hypothek abgelöst wird.
Sowohl
auf Bundesebene als auch in den meisten Kantonen gelten Baukreditzinsen als
Anlagekosten.
Das bedeutet, dass sie nicht wie Schuldzinsen vom steuerbaren
Einkommen abgezogen werden können.
Stattdessen werden sie erst beim Verkauf der
Liegenschaft im Rahmen der Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt.
Um diese steuerliche Verzögerung zu vermeiden, kann anstelle eines Baukredits auf eine bestehende Liegenschaft eine reguläre Hypothek aufgenommen werden, die dann den Bau der neuen Liegenschaft finanziert. Die Zinsen dieser Hypothek sind sofort vom steuerbaren Einkommen abziehbar.